Wer bei der
Autovermietung im
Winter einen Wagen ohne Winterreifen bekommt, muss nach einem Unfall unter Umständen keine Selbstbeteiligung bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg hervor (Az.: 14 U 34/07), auf das der Auto Club
Europa (ACE) in Stuttgart hinweist.
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